Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern
Im April 2016 wurde festgelegt, dass jeder Betrieb, der mobile Arbeitsmittel betreibt, über Fahrerinnen und Fahrer verfügen muss, die mit diesen Geräten sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können.
Dies trifft insbesondere bei geländegängigen Staplern mit veränderlicher Reichweite, den sogenannten Teleskopstaplern zu. Verständlich, dass nicht jede/r, auch wenn sie/ er schon lange einen Kraftfahrzeug- Führerschein besitzt, mit einem mobilen Arbeitsmittel allgemein und speziell mit einem Teleskopstapler fahren darf. Sie/ er würde sich und andere in Gefahr bringen.
Der Grundsatz soll es ermöglichen, anhand der vorgegebenen Maßstäbe geeignete Personen auszuwählen und diese durch eine enstprechende Ausbildung zum Führen von Teleskopstaplern zu befähigen.
Dieser Grundsatz findet Anwendung auf die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer sowohl von geländegängigen Teleskopstaplern im Geltungsbereich der DIN EN 1459-1 – Geländegängige Stapler – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung- Teil 1: Stapler mit veränderlicher Reichweite als auch auf Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen der DIN EN 1459-2 – Geländegängige Stapler – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 2: Schwenkbare Stapler mit veränderlicher Reichweite.
Qualifizierungsstufen
Die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter gliedert sich im Wesentlichen in die 3 Stufen:
Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopsstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken) für Neueinsteiger
Lehrgangsgebühr: 486,00 Euro
Stufe 2: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken) für Teilnehmer mit mindestens einjähriger Praxiserfahrung
Lehrgangsgebühr: 252,00 Euro
Stufe 3: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)
Lehrgangsgebühr: 252,00 Euro
Stufe 4: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
Lehrgangsgebühr: 252,00 Euro
Infos zur Ausbildung
- Die Schulungsunterlagen inkl. des Zertifikates und einem Fahrausweis sind im Aufwand enthalten. Desweiteren erhalten die Teilnehmer Getränke und Verpflegung.
- Unser Betriebsgelände in Wiesmoor ist als Schulungsgelände ausgewählt. Selbstverständlich können Schulungen auf Ihrem Betriebsgelände nach Absprache durchgeführt werden.
- Am Ende der Ausbildung nach DGUV 308-009 wird nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung ein Zertifikat ausgehändigt. Darüber hinaus erhalten Sie die Schulungsunterlagen, so dass Sie Ihr Wissen jederzeit auffrischen können.
- Voraussetzung für die Teilnahme sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie körperliche und geistige Eignung.
- Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und ggfs. wetterfeste Kleidung mit.
- Mindestteilnehmeranzahl 6, höchstens jedoch 10 Teilnehmer
Wenn Sie Fragen haben oder einen Schulungstermin vereinbaren möchten, rufen Sie einfach an.
Schulungsleiter Karl Hinrichs 0175 – 264 28 90
Wir freuen uns auf Sie.